Wie aus einer Definition eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit wird.
Ein Interview mit dem Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß in der ZEIT zeigt ein bemerkenswertes Muster: Eine diskutierbare anthropologische und sexualwissenschaftliche Begriffsdefinition erscheint plötzlich als wissenschaftliche Selbstverständlichkeit. Im Folgenden werde ich am Beispiel des Interviews den Prozess kenntlich machen, wie in der Debatte um kindliche Sexualität durch die Normalisierung von Definitionen eine subtile Form der systemischen Propaganda(1) im Zusammenspiel von Wissenschaft und Medien stattfindet. Zudem gehe ich der Frage auf den Grund, ob die Aussage, dass Kinder wissenschaftlich betrachtet sexuelle Wesen sind, einer kritischen Überprüfung standhält.
Am 28. August 2026, drei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, veröffentlicht DIE ZEIT ein Interview(2) mit dem Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß. Voß ist Professor am Institut für Angewandte Sexualwissenschaft im Fachbereich Soziale Arbeit. Medien. Kultur an der Hochschule Merseburg in Sachsen-Anhalt. Der Titel des Interviews lautet:
„Es birgt Gefahren, die Sexualaufklärung den Familien zu überlassen.“
Voß spricht im Interview über die politische Auseinandersetzung um Sexualaufklärung in Kindertagesstätten und Schulen. Insbesondere über die Forderung der AfD in Sachsen-Anhalt, staatliche Programme einzustellen, die Kinder vor der Pubertät mit sexuellen Themen konfrontieren(3).
Das Interview ist politisch aufgeladen. Voß wirft der AfD vor, mit Begriffen wie „Frühsexualisierung“ Unwahrheiten zu verbreiten. Er beruft sich in seiner Argumentation, die Sexualaufklärung in Bildungsinstitutionen als wichtigen Bestandteil des Kinderschutzes herausstellt, u.a. auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977, das die schulische Sexualaufklärung der elterlichen Sexualaufklärung gleichstelle(4). Anhand von Daten aus Dunkelfeldstudien zu sexuellem Missbrauch, zu denen er aber keine konkreten Quellen liefert, versucht er zu belegen, dass die Etablierung präventiver sexualpädagogischer Konzepte in Bildungsinstitutionen bereits Wirkung zeige. Die Forderung der AfD, sowie eine etwaige fachliche Gegenposition zu seiner Argumentation, markiert er als unwissenschaftlich.
Gleich zu Beginn des Interviews begründet Voß seine Aussage, dass Frühsexualisierung ein rein politischer Kampfbegriff sei, wie folgend:
„Wissenschaftlich betrachtet gibt es keine Frühsexualisierung. Jeder Mensch ist von Geburt an ein sexuelles Wesen. Wahrscheinlich finden sogar schon vor der Geburt in der embryonalen Entwicklung Empfindungen und Regungen statt, die wir als sexuell bezeichnen würden. Beim Säugling kommt es zu Hormonausschüttungen, wenn er gestreichelt und gehalten wird, angenehmen Hautkontakt spürt, an der Brust oder der Flasche nuckelt oder beim Wickeln das eigene Genital anfasst.“
Während DIE ZEIT hier keinen Anlass für eine kritische Nachfrage sieht und zur nächsten Frage übergeht, offenbart sich für mich an dieser Stelle des Interviews die ganze Problematik in der Debatte um sogenannte frühkindliche sexuelle Bildung in staatlichen Institutionen. Denn Heinz-Jürgen Voß verwendet hier ein zentrales Argument, dass schon seit einiger Zeit immer wieder in der Debatte um frühkindliche sexuelle Bildung auftaucht(5):
Kinder sind von Geburt an sexuelle Wesen, weswegen es wissenschaftlich betrachtet keine Frühsexualisierung gebe, da kein zu früher Zeitpunkt existiere, um Kinder mit sexuellen Themen zu konfrontieren. Doch diese Argumentation ist diskussionswürdig und durchaus hinterfragbar. Denn immer öfter wird, wie im ZEIT-Interview, die zentrale und dieser Argumentation zugrunde liegende Frage gar nicht mehr gestellt:
Sind Kinder tatsächlich „sexuelle Wesen“ oder handelt es sich hierbei zunächst einmal um eine bestimmte Definition von Sexualität?
Aus meiner Sicht bezieht sich Heinz-Jürgen Voß in seiner Aussage nicht auf eine allgemeingültige wissenschaftliche Betrachtungsweise, sondern auf ein ganz bestimmtes Verständnis von Sexualität und eine hieraus abgeleitete Begriffsdefinition. Denn die Aussage, dass Kinder wissenschaftlich betrachtet sexuelle Wesen sind, zieht beim kritischen Zuhörer zwangsläufig die Fragen nach sich, was denn a) ein „sexuelles Wesen“ ist und anhand welcher wissenschaftlichen Kriterien sich dieses sexuelle Wesen zeigt und b) worin die zwingende wissenschaftliche Notwendigkeit liegt, diese Kriterien als sexuelles Verhalten zu beschreiben.
Während Heinz–Jürgen Voß nun im ZEIT-Interview versucht die erste Frage anhand von beobachtbarem Verhalten und biologischen Prozessen der Hormonausschüttung zu beantworten, beantwortet er die zweite Frage gar nicht und es bleibt die Frage offen: Warum kann man für das beobachtete Verhalten nicht einen anderen Begriff verwenden, wie z.B. kindliche körperbezogene Sinnlichkeit? Oder einfach kindliche Neugier? Denn eine Verhaltensbeobachtung ist weder ein wissenschaftlicher Beleg für die Existenz eines Phänomens, noch zwingt sie zur Verwendung einer bestimmten Begrifflichkeit, die dieses Verhalten oder das Phänomen beschreibt.
Die wissenschaftliche Herleitung der sogenannten Selbstverständlichkeit, dass Kinder sexuelle Wesen sind, wird im ZEIT-Interview also nicht benannt, was einen Hinweis auf den von mir in der Einleitung beschriebenen propagandistischen Prozess darstellt. Aber dazu später mehr. Denn zunächst möchte ich die wissenschaftliche Herleitung hinter der Aussage genauer in Betracht ziehen und auf ihre postulierte Allgemeingültigkeit prüfen. Da mir Heinz-Jürgen Voß in besagtem ZEIT-Interview keine befriedigende Begründung liefert, muss ich also an anderer Stelle suchen.
Eine Spur der hinter der Aussage steckenden Argumentationslinie liefert mir Heinz Jürgen Voß in einem 2014 veröffentlichten Artikel auf seinem Blog „Das Ende des Sex“. Dort schreibt er:
„Allen Eltern und Fachkräften in Kindereinrichtungen ist klar, dass Kinder bereits als Säuglinge lustvolle Gefühle haben und im Anschluss suchen. Das ist etwa der Fall, wenn sie an der Brust (oder der Flasche) Milch saugen und diesen Vorgang als sättigend und wohltuend erleben. Es ist auch der Fall, wenn sie ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst merken, dass sie kacken und pullern und das entstehende Häuflein als ihr eigenes Produkt ansehen und stolz darauf sind. Im Arm gehalten werden, die Nähe von vertrauten Personen spüren, das sind oft als angenehm wahrgenommene Situationen, in denen Eltern wissen, dass sich die Säuglinge und Kleinkinder wohlfühlen. All diese Prozesse werden in der Sexualwissenschaft als „sexuell“ verstanden.“
Hier erfahre ich also, dass diese Prozesse, die Heinz-Jürgen Voß mit anderen Worten im ZEIT-Interview beschreibt, in der Sexualwissenschaft als sexuell verstanden werden. Hier schrumpft die wissenschaftliche Betrachtungsweise schonmal auf das sexualwissenschaftliche Verständnis. Als Fußnote fügte er dieser Passage dann noch hinzu:
Die „Berechtigung, diese Formen der Sinnlichkeit ‚sexuell‘ zu nennen“ ergibt sich „aus der Annahme, dass sie energetisch aus der gleichen Quelle wie die spätere Sexualität gespeist“ werden (Gunter Schmidt, vgl. Voß 2014a).(6)
Er zitiert hier, unter Rückbezug auf eine eigene Publikation, den ehemaliger Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung(DGfS) und Präsident der International Academy of Sex Research (IASR), Gunter Schmidt (7). Im Zitat von Gunter Schmidt wird deutlich: Die sexualwissenschaftliche Berechtigung hier von Sexualität zu sprechen, beruht auf einer theoretischen Annahme, die sich wiederum in einer ganz bestimmten Denktradition verortet. Die wissenschaftliche Beobachtung, dass Kinder lustvolle Gefühle haben und suchen, sowie Neugierde an ihrem Körper zeigen, stellt also nicht die eigentliche Berechtigung dar dieses Verhalten als sexuell zu beschreiben, sondern bedarf der Brücke der im Laufe des menschlichen Lebens konsistenten energetisch gleichen Quelle wie die spätere Sexualität, was auf die psychoanalytische Libidotheorie hinweist.
Da dies im Text aber nicht explizit erwähnt wird klicke ich mich zur Primärquelle des obigen Zitats und finde hier die Antwort: Im Jahr 2014 publiziert Heinz-Jürgen Voß eine Buch-Rezension zum Sammelband: „Kindliche Sexualität“, herausgegeben von Ilka Quindeau und Micha Brumlik, mit dem Titel: „Der ‚polymorph sinnliche‘ Charakter kindlicher Sexualität“. In dieser Publikation, in der er u.a. über einen Beitrag von Gunter Schmidt schreibt, finde ich (fast) das selbe Zitat. Dieses geht hier aber noch weiter und zwar um einen beachtlichen Zusatz:
„Die heterologe Sicht [der kindlichen Sexualität] wurde wesentlich von Sigmund Freud geprägt, der ‚die Berechtigung, diese Formen der Sinnlichkeit ‚sexuell‘ zu nennen, […] aus der Annahme [nimmt], dass sie energetisch aus der gleichen Quelle wie die spätere Sexualität gespeist werden: vom Sexualtrieb, der Libido.'“(8)
Die Berechtigung diese Formen der Sinnlichkeit also sexuell zu nennen, auf die im späteren Blog-Artikel auf Gunter Schmidt referiert wird, referiert dieser selbst hier noch direkt auf Sigmund Freud. Unabhängig von dieser groben wissenschaftlichen Unschärfe lässt sich festhalten: Die Aussage, dass Kinder sexuelle Wesen sind, bezieht ihr wissenschaftliches Fundament ursprünglich aus der von Sigmund Freud entworfenen Libido-Theorie und damit der Psychoanalyse.
Die psychoanalytische Libido-Theorie ist nun aber zum Einen auf vielfältige Weise kritisierbar und zum Anderen nicht wissenschaftlich-empirisch belegt. Die Psychoanalyse zeichnet sich mitunter gerade dadurch aus, dass sie sich der Möglichkeit empirischer wissenschaftlicher Überprüfbarkeit entzieht.(9) Ganz unabhängig davon aber, wie man nun zur Libido-Theorie oder zur psychoanalytischen Forschung stehen mag, wird hier klar: Das Libido-Kozept, dass Heinz-Jürgen Voß als Berechtigung heranzieht um von kindlicher Sexualität zu sprechen, ist eben genau das: Ein theoretisches Konzept und keine beobachtbare empirische Tatsachenbeschreibung. Es lässt sich ganz einfach nicht beobachten, dass Kinder sexuelle Wesen sind. Es lässt sich nur beobachten, dass Kinder bestimmte Verhaltensweisen zeigen und in ihrem Körper bestimmte chemische Prozesse ablaufen, die dann wiederum in einem weiteren Schritt als sexuell interpretiert werden können. Diese Interpretation kann dann theoretisch durch die Libido, als von Geburt an bestehende energetische Quelle des menschlichen Sexualtriebs, unterfüttert werden. Man kann aber auch, wie dies Teile der sozialwissenschaftlichen Gemeinschaft in Lehre, Forschung und Praxis tun, auf andere Theorien, wie z.B. der Bindungstheorie von John Bowlby referieren, anstatt auf die sexuelle Triebtheorie um diese Prozesse zu beschreiben.
Die Beschreibung, „Kinder sind von Geburt an sexuelle Wesen“ ordnet also die Beobachtung, dass Kinder Neugier an ihrem eigenen Körper zeigen und mutmaßlich lustvolle Gefühle bei Körperkontakt empfinden, bereits einer bestimmten Kategorie zu. Diese Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie ist Wissenschaft nun nicht grundsätzlich verboten – im Gegenteil. Wissenschaft braucht Kategorien und muss sich auf solche berufen. Aber wissenschafliches Arbeitens verlangt, dass diese Kategorien nicht als unmittelbare Wirklichkeit ausgegeben werden. Man kann es auch anders ausdrücken: Dass ein Phänomen existiert, bedeutet nicht automatisch, dass eine bestimmte Bezeichnung dieses Phänomens die einzig mögliche ist. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich eine interdisziplinäre Querschnittswissenschaft wie die Sexualwissenschaft intern auf eine bestimmte Bezeichnung geeinigt haben sollte.
Die Aussage, der Mensch sei von Geburt an ein sexuelles Wesen ist also keine durch Beobachtung und Empirie gefestigte wissenschaftliche Tatsache, sondern beruht auf einer bestimmten Deutung des Begriffs Sexualität durch die Sexualwissenschaft.
Gerade von Heinz-Jürgen Voß, einem Professor an einer staatlichen Hochschule kann man erwarten, dass er die Unterscheidung zwischen empirischer Tatsache und Begriffsdefinition kennt und im Sinne der Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens transparent macht. Wenn er sagen würde: „In meinem sexualwissenschaftlichen Verständnis bezeichnet Sexualität einen umfassenden Bereich menschlicher Körperlichkeit und Beziehungen, der bereits in der frühen Kindheit relevante Vorformen besitzt“, dann ist klar, dass er hier einen ganz bestimmten theoretischen Rahmen verwendet. Wenn er dagegen sagt: „Jeder Mensch ist von Geburt an ein sexuelles Wesen“, klingt es wie eine schlichte wissenschaftliche Tatsache und das ist es nicht. Nicht deshalb, weil die Aussage notwendigerweise falsch ist, sondern weil sie eine begriffliche Entscheidung voraussetzt. Und genau diese begriffliche Entscheidung hätte im Interview sichtbar gemacht werden müssen. Wenn nicht von Voß selbst, dann von der ZEIT.
Voß erwähnt selbst an späterer Stelle im Interview, dass sich die kindliche Sexualität von der erwachsenen Sexualität beobachtbar qualitativ unterscheidet. So sei erwachsene Sexualität u.a. genital fixiert und auf andere bezogen, Kindersexualität hingegen gerade nicht genital fixiert und auf sich selbst bezogen. Diese strukturelle Unterscheidbarkeit wird wiederum von Heinz-Jürgen Voß und von Gunter Schmidt in den erwähnten Publikationen immer wieder herausgestellt, um den ihrer Meinung nach sozialkonstruktivistischen Charakter von Sexualität, der sich ausschließlich am Konstrukt der erwachsenen Vorstellung von Sexualität anlehne, generell zu kritisieren und zu dekonstruieren.
Auf Grundlage dieser, nun wiederum tatsächlich beobachtbaren qualitativen Unterscheidung, ist es aber wissenschaftlich völlig legitim, hier zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten zu verwenden und den Beginn der Sexualität dort zu verorten, wo sich der qualitative und strukturelle Unterschied konkret beobachten lässt: In der Pubertät. Es stellt sich zudem die ebenfalls legitime Frage, ob es überhaupt sinnvoll und klug ist, für zwei kategorial unterschiedliche Phänomene denselben Begriff zu verwenden. Selbst wenn man davon ausgeht, dass beide Phänomene aus derselben Quelle gespeist werden.
Von der Definition zur pädagogischen Maßnahme
Besonders vorsichtig sollte man als Vertreter der Wissenschaft nun generell mit Formulierungen sein, die eine bestimmte Position als „wissenschaftlich“ und ihre Gegenposition als „unwissenschaftlich“ darstellen(10) um daraus z.B. pädagogische Schlussfolgerungen abzuleiten. Denn eine bestimmte wissenschaftliche Position ist kein Gütesiegel, das eine politische oder pädagogische Schlussfolgerung automatisch richtig oder alternativlos macht.
So kann man z.B. wissenschaftlich untersuchen,
• wie sich Kinder körperlich entwickeln,
• ob Kinder körperbezogene Neugier zeigen,
• welche Verhaltensweisen in bestimmten Altersgruppen vorkommen,
• welche Formen von Prävention welche Wirkung zeigen,
• welche mutmaßlichen Folgen bestimmte Bildungsangebote haben,
• wie Kinder Informationen verarbeiten.
Aber aus solchen Untersuchungen folgt nicht automatisch eine einzige Antwort auf die Frage: Welche Vorstellung von Sexualität sollen Kinder vermittelt bekommen? Denn diese Frage enthält nun mal eine normative Dimension. Sie betrifft nicht nur die Beschreibung dessen, was ist, sondern auch die Frage, was sein soll.
Man beobachtet, dass sich Kinder für ihren Körper interessieren und daraus kann man wissenschaftlich folgern: Körperbezogene Neugier kommt in der Kindheit vor. Aber daraus folgt noch nicht, dass der Staat deshalb diese Neugier unter dem Begriff „Sexualität“ pädagogisch bearbeiten sollte und erst recht folgt daraus nicht, dass deswegen eine bestimmte Form sexueller Bildung für alle Kinder verbindlich sein sollte. Zwischen diesen Aussagen liegen mehrere argumentative Schritte und diese Schritte müssen begründet werden. Denn wenn sie unsichtbar bleiben, entsteht der Eindruck, die pädagogische Schlussfolgerung sei unmittelbar aus der Wissenschaft abgeleitet. Geanu das ist sie aber eben nicht.
So fragt DIE ZEIT Heinz-Jürgen Voß im Interview: „Wie muss man sich Sexualaufklärung bei Kitakindern vorstellen?“ Darauf beschreibt er unter anderem die Vermittlung eines positiven Körpergefühls, Gefühle und Empfindungen benennen können, das Erkennen von Mimik und Grenzen sowie das Erlernen von Begriffen für den eigenen Körper einschließlich der Genitalien. Das stellt konkrete pädagogische Maßnahmen dar. Doch die zentrale begriffliche Vorentscheidung wird nicht problematisiert: Warum wird das alles unter „sexuelle Bildung“ bzw. „kindliche Sexualität“ subsumiert? Und noch wichtiger: Welche dieser Maßnahmen sind tatsächlich durch empirische Forschung begründet – und welche beruhen auf einer bestimmten sexualpädagogischen Theorie?
Der „Kinderschutz“
Ein Argument, das immer wieder in der Debatte fällt, ist die des Kinderschutzes. So argumentiert auch Heinz-Jürgen Voß im ZEIT-Interview, dass Kinder Begriffe für ihren Körper kennen müssten, damit sie artikulieren können, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Das ist zunächst einmal ein nachvollziehbares und durchaus gewichtig klingendes Argument.(11) Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass Kinder Begriffe für ihren Körper im Kindergarten lernen müssen folgt daraus nicht zwingend, dass sie deshalb eine umfassende Sexualpädagogik brauchen, die ihnen vorschreibt, in welchem Rahmen sie ihren Körper thematisieren sollen. Und daraus wiederum folgt nicht, dass deshalb diese Sexualpädagogik auf einem bestimmten umfassenden Sexualitätsbegriff beruhen muss, der jedes körperbezogene Verhalten und jede kindliche Neugier als sexuelles Verhalten interpretiert. Grenzen können pädagogisch auch anders thematisiert werden.
Man kann den Kinderschutz bejahen und trotzdem über die inhaltliche Reichweite staatlicher Sexualpädagogik diskutieren. Diese Unterscheidung geht im öffentlichen Diskurs immer wieder verloren und nicht selten folgt darauf der pauschale Vorwurf, dass jeder, der nicht den sexualwissenschaftlichen Begriff der Sexualität übernimmt, grundsätzlich gegen Kinderschutz sei. Dies ist aber nicht der Fall.
Die Familie wird zur Gegenseite gemacht
Besonders bemerkenswert ist bereits der Titel des Interviews: „Es birgt Gefahren, die Sexualaufklärung den Familien zu überlassen.“ Dadurch entsteht eine bestimmte argumentative Gegenüberstellung: Staatliche bzw. institutionelle Sexualbildung gegen Sexualaufklärung innerhalb der Familie. Natürlich gibt es sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie (sowie es institutionalisierten sexuellen Missbauch innerhalb staatlicher und kirchlicher Einrichtungen gibt). Natürlich gibt es Familien, in denen Kinder nicht den nötigen Rahmen für eine gesunde Entwicklung erhalten. Natürlich sollte der Staat Kinder nicht einfach ihrem Schicksal überlassen und im Notfall und bei drohender Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII seinem im Grundgesetz (Artikel 6, Absatz 2, Satz 2) verankerten Wächteramt nachkommen. Aber daraus folgt nicht automatisch, dass es eine einheitliche staatliche Vorstellung von Sexualität geben muss, auf der eine bestimmte Form von institutionalisierter frühkindlicher sexueller Bildung für alle Kinder stattfindet.
Es ist durchaus denkbar, zwischen einem staatlich garantierten Minimum an Wissen und Schutz und weitergehenden Fragen der persönlichen, moralischen und anthropologischen Deutung zu unterscheiden. Genau diese Zwischenposition wird in der Debatte aber erstaunlich selten sichtbar. Eine Familie kann Sexualität sehr umfassend verstehen. Eine andere kann einen engeren Begriff verwenden. Beide können Kinder schützen. Beide können ihren Kindern Wissen über den Körper vermitteln. Beide können Missbrauch ablehnen. Hier wird ohne Not eine polarisierende Gegenüberstellung produziert, die die Familie als Gefährdungspotenzial für die kindliche Entwicklung inszeniert.
Das systemisch-propagandistische Muster
Nach Jacques Elluls Propagandabegriff stellt der skizzierte Fall eine Form von Propaganda dar. Denn Ellul verstand Propaganda nicht einfach nur als die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder die Unterdrückung bestimmter Informationen, sondern den systemischen Prozess, wie moderne demokratische Gesellschaften durch Kommunikation, Medien, Institutionen, Fachwissenschaften und soziale Erwartungen bestimmte Wahrnehmungen und Verhaltensweisen hervorbringen und beeinflussen. Die entscheidenden Fragen wären demnach:
Wie wird eine bestimmte Interpretation so selbstverständlich, dass ihre Voraussetzungen irgendwann nicht mehr sichtbar sind? Wie kann eine bestimmte Definition von Sexualität über Wissenschaft, Fachorganisationen, staatliche Institutionen und Medien so verbreitet werden, dass sie schließlich als selbstverständliche, nicht mehr zu hinterfragende wissenschaftliche Tatsache erscheint?
Vor diesem Hintergrund rückt die sich in den erwähnten Publikationen von Heinz-Jürgen Voß abzeichnende Entwicklung in den Mittelpunkt: Von der Kenntlichmachung der Ursprungstheorie (Der psychoanalytischen Libido-Theorie) zur Erwähnung in der Fußnote (energetisch gleiche Quelle) bis zur politisch polarisierenden Aussage in der ZEIT, in der keine Erläuterung oder Fußnote mehr auftaucht, um die wissenschaftlich-theoretische Herleitung zu begründen. Somit wird ein Prozess sichtbar, der darauf abziehlt, eine bestimmte Form der Definition von kindlicher Sexualität gesellschaftlich zu normalisieren und zu etablieren. Bis niemand mehr kritisch nachfragt. Weder Fachkräfte, die befürchten nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein, noch Eltern, die denken die jeweiligen Fachkräfte müssten es ja besser wissen als es ihnen ihr Bauchgefühl sagt. Irgendwann kommt dann gar niemand mehr überhaupt auf den Gedanken, solch eine Aussage könne kritisch hinterfragt werden. Das Interview in der ZEIT zeigt hier einen Baustein dieses Prozess, den man am Beispiel der frühkindlichen Sexualität wie folgt schematisch darstellen kann:
Beobachtung
Kinder zeigen bestimmte körperliche und soziale Verhaltensweisen.
↓
Interpretation
Diese Verhaltensweisen werden als Ausdruck kindlicher Sexualität interpretiert.
↓
Definition
Sexualität wird umfassend definiert: Der Mensch als sexuelles Wesen von Geburt an.
↓
Fachwissenschaft
Die Definition wird innerhalb bestimmter wissenschaftlicher und sexualpädagogischer Fachrichtungen etabliert.
↓
Institutionen
Sie findet Eingang in Empfehlungen, Konzepte und Bildungsprogramme und somit in Kitas, Kindergärten und Schulen.
↓
Medien
Journalisten verwenden dieselben Begriffe und geben Experten Raum, sie zu erklären. Sie verzichten auf kritisches Nachfragen.
↓
Öffentliche Sprache
Die Begriffe werden gesellschaftlich vertraut.
↓
Selbstverständlichkeit
Irgendwann erscheint die ursprüngliche Definition selbst als Tatsache und Selbstverständlichkeit.
Kritik an Voß – und Kritik an der ZEIT
Meine Kritik an Heinz-Jürgen Voß richtet sich nun nicht grundsätzlich dagegen, dass er eine bestimmte sexualwissenschaftliche Position vertritt. Das ist sein gutes Recht, auch wenn man der Sexualwissenschaft und ihrer Entwicklungsgeschichte insgesamt durchaus kritisch gegenüber stehen kann und meines Erachtens auch sollte. Meine eigentliche Kritik lautet: Wenn er die Aussage „Kinder sind sexuelle Wesen“ als wissenschaftliche Ausgangsthese seiner Argumentation verwendet, sollte er offenlegen, dass darin bereits eine bestimmte Definition von Sexualität enthalten ist. Gerade weil er Professor an einer Hochschule ist, darf man diese begriffliche Präzision erwarten. Meine Kritik an der ZEIT richtet sich ebenfalls nicht dagegen, Voß zu interviewen. Im Gegenteil: Ein Experte mit einer klaren Position ist für ein Interview durchaus interessant. Aber gerade dann sollte die Redaktion die Prämissen des Experten sichtbar machen. Wenn eine strittige Definition als Tatsache in den Raum gestellt wird, wäre die journalistisch interessante Reaktion weder Zustimmung noch Empörung. Sondern: „Moment. Was genau meinen Sie damit?“ DIE ZEIT hätte hier vielfältige Möglichkeiten gehabt nachzufragen:
„Sie sagen, Kinder seien sexuelle Wesen. Was genau meinen Sie mit Sexualität?“
„Ist das eine empirische Feststellung oder eine bestimmte Definition?“
„Falls es eine empirische Feststellung ist: Welche wissenschaftlichen Studien belegen die konkrete Aussage?“
„Lässt sich diese Aussage überhaupt empirische bestätigen oder widerlegen?“
„Auf welchem Sexualitäts-Konzept beruht diese Aussage?“
„Welche anderen Definitionen von Sexualität gibt es in der Entwicklungspsychologie, Pädagogik oder anderen Wissenschaftszweigen?“
„Welche pädagogischen Konsequenzen folgen aus Ihrer Definition – und welche gerade nicht?“
„Wo endet Kinderschutz und wo beginnt Sexualpädagogik?“
Die Wurzel des Problems ist also an sich nicht, dass Heinz-Jürgen Voß seine Definition verwendet. Wissenschaftler müssen schließlich Begriffe definieren. Das Problem beginnt dort, wo die Definition im öffentlichen Diskurs nicht mehr als Definition erkennbar ist und setzt sich dort fort, wo Journalismus zu dieser Verschleierung beiträgt, anstatt sie aufzudecken. Denn der eigentliche Pluralismus beginnt bei den Begriffen. Eine pluralistische Gesellschaft zeichnet sich nicht dadurch aus, dass alle dieselben Antworten geben. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche Antworten öffentlich ausgesprochen und begründet werden können. Das gilt auch für die Sexualität.
Der Dissens beginnt erst bei der Frage, welche Bedeutung wir diesen Tatsachen geben und welche pädagogischen Konsequenzen daraus folgen. Genau dort sollte eine pluralistische Gesellschaft Diskussion ermöglichen. Nicht dort, wo eine Seite ihre Begriffe bereits als wissenschaftlich alternativlos präsentiert.
Deshalb interessiert mich an der Debatte um „kindliche Sexualität“ weniger die Frage: Sind Kinder sexuelle Wesen? Meine Frage lautet: Wer hat diese Kategorie definiert? Und danach: Welche empirischen Befunde und welche sozialwissenschaftlichen Theorien stehen dahinter? Dann: Welche pädagogischen Entscheidungen werden daraus abgeleitet? Und schließlich: Wie wird aus einer fachlichen Definition eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit? Das sind fünf verschiedene Fragen. Wer sie miteinander vermischt, macht aus einer wissenschaftlichen Debatte eine Glaubensfrage. Wer sie auseinanderhält, ermöglicht überhaupt erst eine vernünftige Diskussion. Heinz-Jürgen Voß wirkt durch sein Interview an einem normativen Normalisierungsprozess mit, der den Diskurs in diesem hochemotionalen und die gesamte Gesellschaft betreffenden Thema stark beeinflusst. Hierzu nutzt er seine gesellschaftliche Position und die Definitionsmacht, die ihm sein Titel als Professor an einer staatlichen Hochschule verleihen und verweist so auf ein problematisches Muster im deutschen Bildungssystems, in dem die Sozialwissenschaften mehr und mehr als normative und ideologische Kraft, denn als neutrale, an Erkenntnis interessierte und somit den strengen Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens verpflichtete Kraft auftreten. Die Multiplikation der normativen Definition übernimmt wiederum die ZEIT und geht so mit dem Wissenschaftler eine Komplizenschaft ein, anstatt als kritische journalistische Kontrollinstanz aufzutreten. Ein offener Diskurs, der weltanschaulichen Pluralismus zulässt, wird so bewusst unterminiert.
Nicht zuletzt muss bei diesem Thema auch erwähnt werden, dass sich Heinz-Jürgen Voß und die Sexualpädagogik in eine theoretische Traditionslinie stellen, die in der Vergangenheit im pädagogischen Kontext wiederholt in Fälle des institutionalisierten Missbrauch verwickelt gewesen ist. Helmut Kentler oder Jürg Jegge seien hier als prominente Namen im deutschsprachigen Raum genannt. Auch sie beriefen sich in ihrer "pädagogischen Praxis" auf aus der Psychoanalyse stammende Konzepte kindlicher Sexualität.
Die Sexualwissenschaft hat also eine teils unrühmliche Vergangenheit und somit eine Verantwortung besonders vorsichtig und transparent mit Begrifflichkeiten umzugehen. Formulierungen sollten hier grundsätzlich mit äußerster Vorsicht getroffen werden. Ein Hinterfragen der Bezeichnung von Kindern als sexuelle Wesen betrachte ich mitnichten als mangelhaftes (Experten-)Wissen oder gar Unwissenschaftlichkeit, sondern als einen natürlichen Schutzreflex von Eltern und Pädagogen. Dass eine politische Partei diesen Impuls anspricht kann eigentlich niemanden überraschen. Es ist dringend geboten, den Diskurs wieder zu öffnen und einen Journalismus zu (re-)etablieren, der propagandistisch-systemische Prozesse und Zusammenhänge aufdeckt. Wissenschaft darf Begriffe schaffen. Journalismus sollte sie sichtbar machen. Es wäre falsch, wissenschaftliche Modelle deshalb abzulehnen, weil sie Modelle sind. Wissenschaft muss abstrahieren, kategorisieren und definieren. Aber gerade deshalb ist es wichtig, zwischen der Wirklichkeit und unseren Begriffen über die Wirklichkeit zu unterscheiden. Denn am Ende steht die zentrale Frage:
Wie wird aus einer bestimmten Sicht auf die Wirklichkeit die Wirklichkeit selbst?
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(1)
Ich beziehe mich in meinem Verständnis von Propaganda auf den Propagandabegriff des französischen Soziologen und Theologen Jacques Ellul. (vgl. Ellul, Jacques: Propaganda. Wie die öffentliche Meinung entsteht und geformt wird. Westend Verlag, Frankfurt/Main 2021)
(2)
https://www.zeit.de/familie/2026-08/sexualaufklaerung-schule-eltern-afd-bildung (zuletzt abgerufen am21.09.26)
(3)
Wörtlich steht im AfD-Wahlprogramm vom 11.09.2026 im Unterpunkt 18: „Schluss mit Frühsexualisierung!:Die AfD lehnt jede Form der staatlichen Frühsexualisierung und jedwede Indoktrination von Kleinkindern und Grundschülern im Sinne devianter Formen von Sexualität ab. Wir werden alle staatlichen Kampagnen und Programme einstellen, die Kinder vor der Pubertät mit sexuellen Themen konfrontieren.“ (https://afd-regierungsprogramm.de zuletzt abgerufen am 24.09.2026)
(4)
Tatsächlich finde ich diese Gleichstellung nicht im Urteilstext, dagegen folgende Formulierung:
„1. Die individuelle Sexualerziehung gehört in erster Linie zu dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Art. 6 Abs. 2 GG; der Staat ist jedoch aufgrund seines Erziehungsauftrages und Bildungsauftrages (Art. 7 Abs. 1 GG) berechtigt, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen.“
„2. Die Sexualerziehung in der Schule muß für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind. Die Schule muß insbes. jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen.“ (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv047046.html zuletzt abgerufen am 24.09.2026) In diesem Kontext durchaus erwähnenswert: Hier wird explizit von Jugendlichen und nicht von Kindern gesprochen.
(5)
Beispielhaft für das Auftauchen in der institutionalisierten Praxis sei hier ein Workshop im Rahmen des Sozialpädagogiktages des Instituts für Erziehungswissenschaft an der Universität Tübingen im Jahr 2024 genannt, an dem ich im Rahmen meiner damaligen Tätigkeit als Fachberatungskraft an einer staatlichen Familienberatungsstelle teilgenommen habe. Thema: "Sexuelle Gewalt. Schutzkonzepte, Qualifizierungsbedarfe und aktuelle Diskussionen in der Sozialen Arbeit". Auch damals begegnete mir dieses Argument als Rechtfertigung umfassender sexualpädagogischer Programme in Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen im Rahmen des Kinderschutzes: Kinder sind nun mal von Geburt an sexuelle Wesen. Auf Nachfrage wurde es von der Workshopleiterin ganz ähnlich begründet, wie von Voß in diesem Interview: Das könne man doch sehen!
(6)
https://dasendedessex.de/wp-content/uploads/2014/12/Wenn-rechtpopulistische-Kreise-gewinnen-Sexualpaedagogik-Antidiskriminierung.pdf (zuletzt abgerufen am 21.09.26)
(7)
Hier wird auch die Etablierung einer bestimmten Definition in Fachwissenschaften und Institutionen sichtbar, die im Propagandaprozess eine gewichtige Rolle spielt. Ich werde an späterer Stelle des Textes näher darauf eingehen.
(8)
https://literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=19576 (zuletzt abgerufen am 26.09.26)
(9)
Zimmer, Hans E.: Tiefenschwindel. Die vermeidbare und die beendbare Psychoanalyse. Rowohlt, Hamburg1986.
(10)
Das systematische Vorgehen, andere wissenschaftliche Positionen als die eigene durch den pauschalen Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit zu diskreditieren konnte nicht zuletzt während der Corona-Zeit sehr gut beobachtet werden und scheint spätestens seit da gängige Praxis zu sein.
(11)
Wobei ich hier schon einwenden würde: Keine Sorge! Kinder kennen ihren Körper so gut wie niemand sonst. Es ist ja schließlich ihrer und genau deswegen erforschen sie ihn ja und nein, um artikulieren zu können, dass etwas nicht in Ordnung ist brauchen sie keine aus der Erwachsenenwelt entlehnten Begrifflichkeiten für ihren Körper, sondern a) erwachsene Personen, denen sie vertrauen und b) Kenntnis ihrer eigenen Grenzen, die wiederum durch die erzwungene Thematisierung des Themas der Sexualität innerhalb der künstlichen Gruppierung des Kindergartens schon überschritten werden können.
